Wer für sein Unternehmen einen Hubtisch beschafft, stösst früher oder später auf die Normenreihe EN 1570. Sie definiert die Sicherheitsanforderungen an Hubtische in Europa. Während Teil 1 den Standardfall abdeckt, regelt EN 1570-2 einen Spezialfall mit wachsender Bedeutung: Hubtische, die als langsam fahrende Güterheber mehrere Ebenen eines Gebäudes bedienen. Wir erklären, was dahintersteckt, und worauf Sie bei der Beschaffung achten sollten.
Die Normenreihe EN 1570 im Überblick
- EN 1570-1 gilt für Hubtische, die bis zu zwei feste Haltestellen anfahren: der klassische Scherenhubtisch zum Heben, Senken und Positionieren. Die Norm wurde 2024 umfassend neu strukturiert und wird derzeit an die neue EU-Maschinenverordnung angepasst.
- EN 1570-2:2016 gilt für Hubtische zum Heben von Gütern, die mehr als zwei Haltestellen eines Gebäudes anfahren und deren Hubgeschwindigkeit 0,15 m/s nicht überschreitet (deutsche Fassung: DIN EN 1570-2:2017-03). Die Norm wird aktuell überarbeitet; die Schlussumfrage ist für Anfang 2026 vorgesehen.
- EN 1570-3: ein dritter Teil ist in Entwicklung: Er soll künftig Hubtische regeln, die Bediener über mehr als zwei Haltestellen heben. Die Bearbeitung hat erst begonnen; mit einer Veröffentlichung ist in einigen Jahren zu rechnen.
Wann gilt EN 1570-2?
Die Norm greift, wenn ein Hubtisch alle folgenden Kriterien erfüllt:
- Er bedient zwei oder mehr Haltestellen eines Gebäudes oder Bauwerks und durchfährt dabei feste Haltestellen.
- Er ist ausschliesslich für Güter bestimmt, nicht für die Personenbeförderung.
- Personen betreten die Plattform nur zum Be- und Entladen.
- Die Hubgeschwindigkeit beträgt höchstens 0,15 m/s.
- Die Anlage ist fest eingebaut.
Typische Anwendungen sind Materialtransporte zwischen Hallenebenen, etwa wenn Paletten vom Wareneingang ins Zwischengeschoss oder Werkstücke aus dem Keller in die Produktion gehoben werden.
Warum genau 0,15 m/s? Die Abgrenzung zur Aufzugsrichtlinie
Die Grenze ist kein Zufall: Aufzüge mit einer Fahrgeschwindigkeit über 0,15 m/s fallen unter die europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, mit entsprechend umfangreichen Anforderungen an Bau, Prüfung und Betrieb. Langsamere Anlagen sind von dieser Richtlinie ausgenommen und werden stattdessen als Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG behandelt. Genau hier setzt EN 1570-2 an: Sie konkretisiert die Sicherheitsanforderungen aus Anhang I der Maschinenrichtlinie für diese Geräteklasse. Typisch für solche langsam fahrenden Anlagen ist die Totmannsteuerung: die Fahrbewegung läuft nur, solange der Bediener den Schalter aktiv gedrückt hält.
Was heisst das für Käufer in der Schweiz?
Auch in der Schweiz werden Hubtische als Maschinen mit CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung in Verkehr gebracht. Für den Betrieb gilt zudem: Kraftbetriebene Hubtische und Hebebühnen sind gemäss EKAS-Richtlinie 6512 mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen; die Prüfung ist zu dokumentieren. Vor der Beschaffung lohnt sich deshalb ein Blick auf vier Punkte:
- Haltestellen zählen: Bis zwei feste Haltestellen genügt eine Anlage nach EN 1570-1; ab mehr als zwei Haltestellen braucht es eine Auslegung nach EN 1570-2.
- Nutzung klären: Sollen ausschliesslich Güter gehoben werden, oder fahren Personen mit? Personenbeförderung verlangt eine völlig andere Anlagenkategorie.
- Konformitätserklärung prüfen: Sie nennt die angewandten Normen und muss zur Anlage passen.
- Wiederkehrende Prüfung einplanen: Die jährliche Prüfung gehört ab Tag eins ins Wartungskonzept, idealerweise über einen Wartungsvertrag.
Die Flexlift-Hubtische von Tirugo werden CE-konform nach der Maschinenrichtlinie gefertigt und richten sich als Scherenhubtische nach EN 1570. Ob klassischer Hubtisch mit zwei Haltestellen oder mehrgeschossige Güterheber-Anlage: Wir beraten Sie bei der normgerechten Auslegung, inklusive jährlicher SUVA-konformer Prüfung im Betrieb. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.