Ergonomie & Arbeitsschutz · Wissen

Muskel-Skelett-Belastungen am Arbeitsplatz vermeiden: höhenverstellbare Arbeitsplätze nach SUVA und SECO

Ergonomie Arbeitsschutz
Mitarbeiterin arbeitet in aufrechter Haltung an einem höhenverstellbaren Arbeitstisch in einer hellen Werkstatt
Ein höhenverstellbarer Arbeitsplatz bringt die Arbeit auf die richtige Höhe und reduziert gebückte Zwangshaltungen.

Heben, Tragen, gebücktes Arbeiten: In Produktion, Logistik und Montage gehört körperliche Arbeit zum Alltag. Wird sie über Jahre in ungünstiger Haltung oder mit zu schweren Lasten ausgeführt, summiert sie sich zu Muskel-Skelett-Belastungen, die Mitarbeitende und Betriebe gleichermassen treffen. Die gute Nachricht: Prävention ist planbar. Dieser Beitrag zeigt, welche Richtwerte die SUVA für das Heben und Tragen nennt, was die SECO-Wegleitung zur ArGV 3 vom Arbeitgeber verlangt, warum technische Massnahmen Vorrang haben und wie höhenverstellbare Arbeitsplätze die Belastung im Alltag konkret senken. Am Ende steht ein praktischer Einstieg über die Gefährdungsbeurteilung.

Was sind Muskel-Skelett-Belastungen und warum sind sie teuer?

Muskel-Skelett-Belastungen betreffen den Bewegungsapparat: Muskeln, Sehnen, Bänder, Gelenke und die Wirbelsäule. Sie entstehen selten durch ein einzelnes Ereignis. Typisch ist vielmehr die schleichende Summierung über Monate und Jahre: schweres oder häufiges Heben und Tragen, Arbeiten in gebückter oder verdrehter Haltung, Tätigkeiten über Schulterhöhe, langes Stehen in derselben Position oder ständig wiederholte Bewegungen. Der Rücken ist dabei besonders exponiert, aber auch Schultern, Nacken, Ellbogen, Hände und Knie können betroffen sein. Ob eine Tätigkeit auf Dauer belastet, hängt vom Zusammenspiel aus Lastgewicht, Haltung, Häufigkeit und Dauer ab.

Für Betriebe sind diese Beschwerden aus zwei Gründen teuer. Erstens führen sie zu Absenzen und Einschränkungen, die gerade in kleinen Teams schwer aufzufangen sind: Erfahrung fällt aus, Aufträge verschieben sich, Kolleginnen und Kollegen übernehmen zusätzliche Arbeit. Zweitens ist Prävention keine freiwillige Kür, sondern Teil der Arbeitgeberpflichten: Zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden sind alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebs angemessen sind. Wer ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze bereitstellt, erfüllt also nicht nur eine Pflicht, sondern sichert auch die eigene Leistungsfähigkeit.

Der Schweizer Rahmen: SUVA-Richtwerte und SECO-Wegleitung

Wie viel Gewicht ist zumutbar? Eine Orientierung gibt die SUVA-Publikation 88190.D «Beurteilung der körperlichen Belastung, Heben und Tragen von Lasten». Als Richtwerte für gelegentliches Heben gelten danach 25 kg für Männer und 15 kg für Frauen. Wichtig ist die zweite Schwelle: Wird häufiger als 4-mal pro Stunde gehoben, ist eine Beurteilung der Belastung bereits ab 12 kg bei Männern und ab 7 kg bei Frauen erforderlich. Die Richtwerte sind keine Freigrenzen, sondern Auslöser für eine genauere Betrachtung der Tätigkeit. Ergänzend vermittelt das SUVA-Merkblatt 44018.D «Hebe richtig, trage richtig» die Grundsätze einer sauberen Hebetechnik.

Den zweiten Pfeiler bildet das Arbeitsgesetz mit der Verordnung 3 (ArGV 3), die den Gesundheitsschutz regelt. Die zugehörige Wegleitung des SECO hält zu Art. 25 fest, dass der Arbeitgeber für das Bewegen von Lasten geeignete Arbeitsmittel bereitstellen muss. Damit ist die Stossrichtung klar: Belastende manuelle Handhabungen sollen nicht dem Zufall oder der Kraft des Einzelnen überlassen, sondern durch geeignete Ausrüstung entschärft werden. Gemäss SUVA-Richtwerten beurteilen, gemäss SECO-Wegleitung ausrüsten: So lässt sich der Schweizer Rahmen in einem Satz zusammenfassen.

Die Massnahmenhierarchie: technische vor organisatorischen Massnahmen

Sind belastende Tätigkeiten identifiziert, stellt sich die Frage nach der richtigen Reihenfolge der Massnahmen. Die SUVA beschreibt für den Umgang mit schweren Lasten eine klare Hierarchie: Zuerst wird geprüft, ob sich die Belastung an der Quelle vermeiden oder verringern lässt, etwa durch kleinere Gebinde oder geänderte Abläufe. Danach folgen technische Massnahmen, also die Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel durch den Arbeitgeber. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kommen organisatorische Massnahmen wie Rotation oder zusätzliche Pausen und schliesslich verhaltensbezogene Massnahmen wie die Schulung der Hebetechnik zum Zug.

Der Grund für diese Reihenfolge ist einleuchtend: Technische Massnahmen wirken dauerhaft und unabhängig davon, ob im hektischen Alltag jede Regel eingehalten wird. Ein Arbeitsplatz, der sich der Person und der Aufgabe anpasst, schützt in jeder Schicht, auch unter Zeitdruck. Organisatorische und verhaltensbezogene Massnahmen bleiben wichtig, sie ergänzen aber die technische Lösung und ersetzen sie nicht. Höhenverstellbare Arbeitsplätze sind in dieser Logik eine technische Massnahme im besten Sinn: Sie beseitigen die Ursache der Fehlhaltung, statt nur ihre Folgen zu mildern.

Arbeitshöhe und Körperhaltung: Ergonomie in der Praxis

Die richtige Arbeitshöhe ist keine feste Zahl, sondern hängt von der Tätigkeit ab. Als Faustregel gilt: Feine Arbeiten mit hohen Anforderungen an die Sehleistung liegen höher, damit das Werkstück nahe am Auge ist. Leichte Montagearbeiten liegen etwa auf Ellbogenhöhe. Kraftbetonte Arbeiten liegen tiefer, damit das Körpergewicht mithelfen kann. Anforderungen an Arbeitshöhen und Körpermasse an Maschinenarbeitsplätzen formuliert die Norm DIN EN ISO 14738. Ein fester Tisch kann diese Spannweite nie für alle abdecken: Was für eine grosse Person passt, zwingt eine kleinere in die Schulterhochhaltung, und umgekehrt.

Zwangshaltungen sind der zweite grosse Hebel. Gebücktes, verdrehtes oder überstrecktes Arbeiten belastet die Wirbelsäule auch ohne schwere Last, und statisches Halten ermüdet die Muskulatur schneller als dynamische Bewegung. Ziel der ergonomischen Gestaltung ist deshalb, dass die Arbeit zur aufrechten, entspannten Haltung kommt und nicht der Mensch zur Arbeit. Dazu gehört auch der Wechsel: Wer die Höhe im Tagesverlauf an wechselnde Arbeitsschritte anpassen kann, verteilt die Belastung auf verschiedene Muskelgruppen, statt eine einzige Haltung über Stunden zu fixieren.

Höhenverstellbare Arbeitsplätze und Positioniergeräte im Betrieb

In der Praxis heisst das: Der Arbeitsplatz stellt sich auf Person und Werkstück ein. Ein höhenverstellbarer Arbeitstisch bringt jedes Bauteil auf die individuell richtige Höhe, ob beim Fügen, Prüfen, Verpacken oder Schweissen. Beim Schichtwechsel stellt die nächste Person die Höhe in Sekunden neu ein, derselbe Arbeitsplatz bleibt für unterschiedliche Körpergrössen ergonomisch. Ergonomische Arbeitstische von PETec sind stufenlos höhenverstellbar und für Lasten von 100 bis 2.000 kg ausgelegt, einzelne Baureihen tragen noch mehr. Damit lassen sich auch schwere Baugruppen auf Arbeitshöhe positionieren, ohne dass jemand in gebückter Haltung arbeiten muss.

Der zweite Baustein betrifft den Weg der Last zum Arbeitsplatz. Wo Behälter, Kisten oder Bauteile regelmässig von Hand angehoben und umgesetzt werden, übernehmen mobile Minilifte das Anheben und Positionieren, sodass die Richtwerte für Heben und Tragen gar nicht erst ausgereizt werden. Zusammen ergibt das ein durchgängiges Prinzip: Die Last kommt auf die richtige Höhe, bevor Menschen sie handhaben, und bleibt während der Bearbeitung dort. Genau diese Kombination aus verstellbarem Arbeitsplatz und unterstützender Lastpositionierung senkt die Muskel-Skelett-Belastung dort, wo sie entsteht.

Prävention umsetzen: die Gefährdungsbeurteilung als Startpunkt

Der Einstieg in die Prävention ist unspektakulär und gerade deshalb wirksam: eine Gefährdungsbeurteilung der körperlichen Belastung. Erfassen Sie zunächst die Tätigkeiten, bei denen gehoben, getragen, geschoben oder in ungünstiger Haltung gearbeitet wird. Notieren Sie Lastgewichte, Häufigkeiten und Haltungen und gleichen Sie die Ergebnisse mit den SUVA-Richtwerten ab: Wo Lasten ab 12 kg bei Männern oder ab 7 kg bei Frauen häufiger als 4-mal pro Stunde gehoben werden, ist eine vertiefte Beurteilung erforderlich. Beziehen Sie die Mitarbeitenden ein, denn sie wissen am besten, welche Handgriffe im Alltag tatsächlich belasten.

Aus der Beurteilung folgen die Massnahmen in der beschriebenen Reihenfolge: vermeiden, technisch entlasten, organisieren, schulen, und anschliessend die Wirkung überprüfen. Oft zeigt sich dabei, dass wenige gezielt ausgerüstete Arbeitsplätze einen grossen Teil der Belastung beseitigen. Bei der Auswahl der passenden technischen Lösung unterstützen wir Sie gerne: Tirugo berät schweizweit zu höhenverstellbaren Arbeitsplätzen und Positioniergeräten, von der Analyse der Tätigkeit bis zur passenden Ausführung.

Häufige Fragen zu Muskel-Skelett-Belastungen am Arbeitsplatz

Ab welchem Lastgewicht muss die körperliche Belastung nach SUVA beurteilt werden?
Gemäss der SUVA-Publikation 88190.D «Beurteilung der körperlichen Belastung, Heben und Tragen von Lasten» ist eine Beurteilung erforderlich, wenn Männer Lasten ab 12 kg oder Frauen Lasten ab 7 kg häufiger als 4-mal pro Stunde heben. Die Beurteilung zeigt, wie stark eine Tätigkeit tatsächlich belastet, und bildet die Grundlage für gezielte Massnahmen.

Welche Richtwerte gelten für gelegentliches Heben und Tragen in der Schweiz?
Als Richtwerte für gelegentliches Heben nennt die SUVA-Publikation 88190.D 25 kg für Männer und 15 kg für Frauen. Es handelt sich um Richtwerte und nicht um Freigrenzen: Wird häufiger als 4-mal pro Stunde gehoben, ist bereits ab 12 kg beziehungsweise 7 kg eine Beurteilung der Belastung erforderlich.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, technische Hilfsmittel bereitzustellen?
Ja. Die SECO-Wegleitung zur ArGV 3 hält zu Art. 25 fest, dass der Arbeitgeber für das Bewegen von Lasten geeignete Arbeitsmittel bereitstellen muss. Auch die SUVA verlangt im Umgang mit schweren Lasten die Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel, wobei technische Massnahmen Vorrang vor organisatorischen haben. Höhenverstellbare Arbeitsplätze und Positioniergeräte sind solche technischen Massnahmen.

Wie hilft ein höhenverstellbarer Arbeitsplatz gegen Muskel-Skelett-Belastungen?
Er bringt die Arbeit auf die richtige Höhe, statt dass sich der Mensch der Arbeit anpassen muss. Gebücktes Arbeiten, Tätigkeiten über Schulterhöhe und statische Zwangshaltungen werden reduziert, und mehrere Personen können denselben Arbeitsplatz ergonomisch nutzen. Ergonomische Arbeitstische von PETec sind stufenlos höhenverstellbar und für Lasten von 100 bis 2.000 kg ausgelegt.

Was verlangt die SECO-Wegleitung zur ArGV 3 in Bezug auf Ergonomie?
Die Wegleitung des SECO konkretisiert die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, die den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz regelt. Zu Art. 25 hält sie fest, dass für das Bewegen von Lasten geeignete Arbeitsmittel bereitzustellen sind. Arbeitsplätze und Abläufe sind also so zu gestalten, dass belastende Handhabungen möglichst vermieden oder durch geeignete Ausrüstung erleichtert werden.

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